Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB)
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern von Veranstaltungen aller Geschäftsbereiche der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB), d.h. des Hauses der Kulturen der Welt (HKW), der Berliner Festspiele (BFS) mit Martin-Gropius-Bau (MGB) sowie der Internationalen Filmfestspiele Berlin (IFB). Wenn im Folgenden nur von der KBB gesprochen wird, sind auch deren Geschäftsbereiche gemeint.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Abonnenten und Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielpläne und Anfangszeiten, Spielplanänderungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der KBB ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungs- und Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. Eintrittspreise
Die KBB veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt.
Ermäßigte Karten werden, sofern verfügbar, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten verkauft. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
4. Kartenabgabe
Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen der KBB genannten Zeiten, an den Vorverkaufsstellen der KBB, im Internet sowie an externen Vorverkaufsstellen. Die KBB behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken.
Abhängig von den Veranstaltungen und Festivals der KBB sind schriftliche Kartenreservierungen möglich. Einzelheiten dazu enthalten die entsprechenden Publikationen der KBB. Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen.
Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.
Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der KBB veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.
5. Kartenrückgabe
Die Rückgabe von Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Besetzungsänderungen. Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Karten innerhalb von 14 Tagen zurückgenommen, danach verfällt der Anspruch auf Rücknahme. Bei Umtausch von Karten, die im Internet erstanden wurden, kann nur der Kartenpreis nicht jedoch die online Verkaufsgebühr erstattet werden. Karten, die nicht an einer Vorverkaufskasse der KBB oder im Internet gekauft wurden, können nur an den externen Vorverkaufsstellen umgetauscht werden. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der KBB sind die Ansprüche direkt gegenüber dem externen Veranstalter geltend zu machen.
6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte. Mit der Ersatzkarte ist kein Anspruch auf die Zuweisung eines anderen Sitzplatzes verbunden.
7. Einlass
Die Garderobenhallen und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Gesonderte Regelungen werden in den Veröffentlichungen der KBB entsprechend bekannt gegeben.
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Abendpersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann.
8. Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden und dies aus Sicherheitsgründen zu verantworten ist. Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die KBB behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben.
Für Verlust und Beschädigung aufgewahrter Garderoben haftet die KBB nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Der Haftung unterliegen nicht Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und andere Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.
Die Höhe der Entschädigungsleistung im Falle einer Haftung der KBB nach dem vorhergehenden Absatz richtet sich nach den an der Garderobe aushängenden Versicherungsbedingungen. Hiernach ist die Ersatzleistung auf 2.556,00 € begrenzt für alle auf einen Garderobenschein abgegebenen Garderobenstücke, davon insgesamt 100,00 € für den Inhalt von Mantel- und Handtaschen und ähnlichen Behältnissen. Die Haftung der KBB ist auf die Leistungen des Versicherers nach den Versicherungsbedingungen beschränkt.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist. Beschädigungen und Verwechslungen der Garderobe sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
9. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der KBB gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
10. Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die KBB den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. In allen anderen Räumen besteht Rauchverbot.
Speisen und Getränke können nicht mit in den Veranstaltungsraum genommen werden.
Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt werden und die Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Film-, Digital, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführung / Ausstellung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass der Besitzer einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zustimmt.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
12. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. September 2005 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KBB und ihrer Geschäftsbereiche außer Kraft.
Geschäftsführung
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Schöneberger Straße 15
10963 Berlin
Tel +49 (0)30 263 97-0